Baulastenverzeichnis Merzig-Wadern
Für die Gemeinden in Merzig-Wadern führt der Landkreis Merzig-Wadern das Baulastenverzeichnis. Rechtsgrundlage ist § 83 LBO Saarland. Einsicht und Auskunft erhält, wer ein berechtigtes Interesse darlegt und das Grundstück genau bezeichnet.
Auskunft beantragen Gemeinden im Kreis
- Abteilung
- Untere Bauaufsichtsbehörde
- Anschrift
-
Bahnhofstraße 44
66663 Merzig - Telefon
- +49 686180246
- bauaufsicht@merzig-wadern.de
- Behördengebühr
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Kommunal beziehungsweise nach saarländischem Gebührenrecht; Praxisspanne etwa 20 bis 50 €.
Eine amtlich veröffentlichte Landeszahl liegt für dieses Bundesland nicht vor; maßgeblich ist die Gebührensatzung der Behörde.
- Bearbeitung
- in der Regel 5 bis 14 Werktage
Rechtslage in Saarland
- Rechtsgrundlage
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§ 83 LBO Saarland
Landesbauordnung Saarland (LBO) vom 18.02.2004 – Baulasten
- Einsicht
- bei berechtigtem Interesse
- Antragsform
- schriftlicher Antrag, Einsicht nach Terminvereinbarung.
Das Saarland kennt wie Rheinland-Pfalz eine Ermessensregelung für Kern- und Sondergebiete: Dort kann eine geringere Tiefe als 0,4 H gestattet werden, wenn die Nutzung des Sondergebiets das rechtfertigt. Ein fester Wert steht nicht im Gesetz.
Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beantragen
Wir holen den Auszug bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ein, weisen das berechtigte Interesse nach und stellen ihn als PDF zu. Sie brauchen dafür weder einen Termin noch ein Formular der Behörde.
- Grundstück angeben Adresse oder Flurstück genügt.
- Wir beantragen Antrag und Nachweis gehen an die Behörde.
- Auszug per E-Mail Als PDF, nach Eingang bei der Behörde.
Kostenpflichtiger Service eines privaten Anbieters. Sie können den Auszug auch selbst bei der Behörde beantragen; die Anschrift steht oben.
Gemeinden in Merzig-Wadern
7 Gemeinden. Jede hat eine eigene Seite mit der zuständigen Stelle, der Gebühr und dem Antragsweg.