Baulastenverzeichnis Rhein-Hunsrück-Kreis
Zuständig für Baulastauskünfte im Rhein-Hunsrück-Kreis ist die untere Bauaufsichtsbehörde. Rechtsgrundlage ist § 86 LBauO Rheinland-Pfalz. Zur genauen Anschrift liegen uns keine geprüften Angaben vor.
Auskunft beantragen Gemeinden im Kreis
Rheinland-Pfalz hat als einziges Flächenland in Gewerbe- und Industriegebieten eine Abstandsflächentiefe von 0,25 H statt der sonst üblichen 0,2 H – Gewerbebauten stehen hier also weiter von der Grenze entfernt. Die Baulasterklärung in elektronischer Form ist ausdrücklich ausgeschlossen, und die Zuständigkeit kann bis auf die Verbandsgemeinde herabreichen.
Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beantragen
Wir holen den Auszug bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ein, weisen das berechtigte Interesse nach und stellen ihn als PDF zu. Sie brauchen dafür weder einen Termin noch ein Formular der Behörde.
- Grundstück angeben Adresse oder Flurstück genügt.
- Wir beantragen Antrag und Nachweis gehen an die Behörde.
- Auszug per E-Mail Als PDF, nach Eingang bei der Behörde.
Kostenpflichtiger Service eines privaten Anbieters. Sie können den Auszug auch selbst bei der Behörde beantragen; die Anschrift steht oben.
Gemeinden im Rhein-Hunsrück-Kreis
54 Gemeinden. Jede hat eine eigene Seite mit der zuständigen Stelle, der Gebühr und dem Antragsweg.
- Argenthal
- Badenhard
- Beltheim
- Benzweiler
- Boppard
- Bubach
- Buch
- Budenbach
- Bärenbach
- Dill
- Dillendorf
- Dörth
- Ellern
- Emmelshausen
- Gemünden
- Gondershausen
- Gödenroth
- Halsenbach
- Hollnich
- Holzbach
- Horn
- Hungenroth
- Kastellaun
- Kirchberg
- Kratzenburg
- Lautzenhausen
- Leiningen
- Maisborn
- Mastershausen
- Mengerschied
- Mermuth
- Morshausen
- Mörschbach
- Mörsdorf
- Niederburg
- Niedersohren
- Oberwesel
- Perscheid
- Pfalzfeld
- Reckershausen
- Reich
- Rheinböllen
- Riesweiler
- Rohrbach
- Rödern
- Sankt Goar
- Schlierschied
- Simmern
- Sohren
- Spesenroth
- Tiefenbach
- Wiebelsheim
- Würrich
- Wüschheim