Baulastenverzeichnis Landkreis Bad Kreuznach
Für die Gemeinden im Landkreis Bad Kreuznach führt der Landkreis Bad Kreuznach das Baulastenverzeichnis. Rechtsgrundlage ist § 86 LBauO Rheinland-Pfalz. Einsicht und Auskunft erhält, wer ein berechtigtes Interesse darlegt und das Grundstück genau bezeichnet.
Auskunft beantragen Gemeinden im Kreis
- Abteilung
- Amt 6, Bauen und Umwelt
- Anschrift
-
Salinenstraße 47
55543 Bad Kreuznach - Telefon
- +49 6718031601
- bauamt@kreis-badkreuznach.de
- Behördengebühr
-
Nach dem Besonderen Gebührenverzeichnis Bauwesen; schriftliche Auskünfte sind gebührenpflichtig, konkrete Beträge weist das Landesportal nicht aus. Praxisspanne etwa 20 bis 50 €.
Eine amtlich veröffentlichte Landeszahl liegt für dieses Bundesland nicht vor; maßgeblich ist die Gebührensatzung der Behörde.
- Bearbeitung
- in der Regel 5 bis 14 Werktage
Rechtslage in Rheinland-Pfalz
- Rechtsgrundlage
-
§ 86 LBauO Rheinland-Pfalz
Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) vom 24.11.1998 – Baulasten
- Einsicht
- bei berechtigtem Interesse
- Antragsform
- Einsicht in der Regel nach Terminvereinbarung, schriftliche Auskunft möglich. Kein landesweites Online-Formular.
Rheinland-Pfalz hat als einziges Flächenland in Gewerbe- und Industriegebieten eine Abstandsflächentiefe von 0,25 H statt der sonst üblichen 0,2 H – Gewerbebauten stehen hier also weiter von der Grenze entfernt. Die Baulasterklärung in elektronischer Form ist ausdrücklich ausgeschlossen, und die Zuständigkeit kann bis auf die Verbandsgemeinde herabreichen.
Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beantragen
Wir holen den Auszug bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ein, weisen das berechtigte Interesse nach und stellen ihn als PDF zu. Sie brauchen dafür weder einen Termin noch ein Formular der Behörde.
- Grundstück angeben Adresse oder Flurstück genügt.
- Wir beantragen Antrag und Nachweis gehen an die Behörde.
- Auszug per E-Mail Als PDF, nach Eingang bei der Behörde.
Kostenpflichtiger Service eines privaten Anbieters. Sie können den Auszug auch selbst bei der Behörde beantragen; die Anschrift steht oben.
Gemeinden im Landkreis Bad Kreuznach
67 Gemeinden. Jede hat eine eigene Seite mit der zuständigen Stelle, der Gebühr und dem Antragsweg.
- Abtweiler
- Altenbamberg
- Argenschwang
- Bad Kreuznach
- Bad Sobernheim
- Becherbach
- Biebelsheim
- Bockenau
- Boos
- Bretzenheim
- Burgsponheim
- Daxweiler
- Desloch
- Dorsheim
- Feilbingert
- Frei-Laubersheim
- Fürfeld
- Guldental
- Gutenberg
- Hackenheim
- Hallgarten
- Hargesheim
- Heimweiler
- Hochstätten
- Hundsbach
- Kirn
- Langenlonsheim
- Laubenheim
- Lettweiler
- Limbach
- Mandel
- Meddersheim
- Meisenheim
- Merxheim
- Monzingen
- Münchwald
- Neu-Bamberg
- Niederhausen
- Norheim
- Nußbaum
- Oberstreit
- Odernheim am Glan
- Pfaffen-Schwabenheim
- Reiffelbach
- Roth
- Roxheim
- Rüdesheim
- Schloßböckelheim
- Schmittweiler
- Schneppenbach
- Schwarzerden
- Schweppenhausen
- Seibersbach
- Simmertal
- Sommerloch
- Spabrücken
- Sponheim
- Staudernheim
- Stromberg
- Tiefenthal
- Volxheim
- Waldböckelheim
- Waldlaubersheim
- Wallhausen
- Warmsroth
- Windesheim
- Winterbach