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Baulasten-Portal

Baulastenverzeichnis Landkreis Ahrweiler

Für die Gemeinden im Landkreis Ahrweiler führt die Kreisverwaltung Ahrweiler das Baulastenverzeichnis. Rechtsgrundlage ist § 86 LBauO Rheinland-Pfalz. Einsicht und Auskunft erhält, wer ein berechtigtes Interesse darlegt und das Grundstück genau bezeichnet.

Auskunft beantragen Gemeinden im Kreis

Abteilung
Baulastenauskunft
Anschrift
Wilhelmstraße 24-30
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Behördengebühr
Nach dem Besonderen Gebührenverzeichnis Bauwesen; schriftliche Auskünfte sind gebührenpflichtig, konkrete Beträge weist das Landesportal nicht aus. Praxisspanne etwa 20 bis 50 €.

Eine amtlich veröffentlichte Landeszahl liegt für dieses Bundesland nicht vor; maßgeblich ist die Gebührensatzung der Behörde.

Bearbeitung
in der Regel 5 bis 14 Werktage

Rechtslage in Rheinland-Pfalz

Rechtsgrundlage
§ 86 LBauO Rheinland-Pfalz

Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) vom 24.11.1998 – Baulasten

Einsicht
bei berechtigtem Interesse

Für Ihre Rolle prüfen

Antragsform
Einsicht in der Regel nach Terminvereinbarung, schriftliche Auskunft möglich. Kein landesweites Online-Formular.

Rheinland-Pfalz hat als einziges Flächenland in Gewerbe- und Industriegebieten eine Abstandsflächentiefe von 0,25 H statt der sonst üblichen 0,2 H – Gewerbebauten stehen hier also weiter von der Grenze entfernt. Die Baulasterklärung in elektronischer Form ist ausdrücklich ausgeschlossen, und die Zuständigkeit kann bis auf die Verbandsgemeinde herabreichen.

Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beantragen

Wir holen den Auszug bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ein, weisen das berechtigte Interesse nach und stellen ihn als PDF zu. Sie brauchen dafür weder einen Termin noch ein Formular der Behörde.

  1. Grundstück angeben Adresse oder Flurstück genügt.
  2. Wir beantragen Antrag und Nachweis gehen an die Behörde.
  3. Auszug per E-Mail Als PDF, nach Eingang bei der Behörde.

Auskunft beantragen

Kostenpflichtiger Service eines privaten Anbieters. Sie können den Auszug auch selbst bei der Behörde beantragen; die Anschrift steht oben.

Gemeinden im Landkreis Ahrweiler

50 Gemeinden. Jede hat eine eigene Seite mit der zuständigen Stelle, der Gebühr und dem Antragsweg.

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