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Baulasten-Portal

Baulastenverzeichnis Kreisfreie Stadt Rostock

Für die Gemeinden in Kreisfreie Stadt Rostock führt Hanse- und Freie Universitätsstadt Rostock das Baulastenverzeichnis. Rechtsgrundlage ist § 83 LBauO M-V. Einsicht und Auskunft erhält, wer ein berechtigtes Interesse darlegt und das Grundstück genau bezeichnet.

Auskunft beantragen Gemeinden im Kreis

Abteilung
SG Haushalt, Zentrale Ausschreibungsstelle für Bauleistungen, Bauarchiv
Anschrift
Holbeinplatz 14
18069 Rostock
Telefon
+49 3813816336
Behördengebühr
Kommunal nach den Gebührensatzungen, gerahmt vom Verwaltungskostenrecht des Landes; Praxisspanne etwa 20 bis 50 €.

Eine amtlich veröffentlichte Landeszahl liegt für dieses Bundesland nicht vor; maßgeblich ist die Gebührensatzung der Behörde.

Bearbeitung
in der Regel 5 bis 14 Werktage

Rechtslage in Mecklenburg-Vorpommern

Rechtsgrundlage
§ 83 LBauO M-V

Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) i. d. F. vom 15.10.2015

Einsicht
bei berechtigtem Interesse; weite Ausnahme für Notariat und ÖbVI

Für Ihre Rolle prüfen

Antragsform
schriftlich; Antrag auch über das MV-Serviceportal möglich.

Mecklenburg-Vorpommern ist das einzige Land, dessen Abstandsflächenrecht nicht mit einem Faktor, sondern mit festen Metermaßen nach Gebäudeklasse arbeitet: 3 m für die Gebäudeklassen 1 bis 3, 4 m für Klasse 4 und 5 m für Klasse 5. Der Faktor 0,4 H greift erst für die übrigen Fälle.

Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beantragen

Wir holen den Auszug bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ein, weisen das berechtigte Interesse nach und stellen ihn als PDF zu. Sie brauchen dafür weder einen Termin noch ein Formular der Behörde.

  1. Grundstück angeben Adresse oder Flurstück genügt.
  2. Wir beantragen Antrag und Nachweis gehen an die Behörde.
  3. Auszug per E-Mail Als PDF, nach Eingang bei der Behörde.

Auskunft beantragen

Kostenpflichtiger Service eines privaten Anbieters. Sie können den Auszug auch selbst bei der Behörde beantragen; die Anschrift steht oben.

Gemeinden in Kreisfreie Stadt Rostock

1 Gemeinden. Jede hat eine eigene Seite mit der zuständigen Stelle, der Gebühr und dem Antragsweg.

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