Baulastenverzeichnis Wetteraukreis
Für die Gemeinden im Wetteraukreis führt Wetteraukreis - Der Kreisausschuss das Baulastenverzeichnis. Rechtsgrundlage ist § 85 HBO. Einsicht und Auskunft erhält, wer ein berechtigtes Interesse darlegt und das Grundstück genau bezeichnet.
Auskunft beantragen Gemeinden im Kreis
- Anschrift
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Europaplatz
61169 Friedberg - Telefon
- +49 6031830
- Behördengebühr
- Nach dem Hessischen Verwaltungskostengesetz und der jeweiligen kommunalen Gebührensatzung. Praxisspanne 20 bis 50 € für die einfache Auskunft, 50 bis 150 € für eine beglaubigte Abschrift.
- Frankfurt am Main
- 20 € je Flurstück; Negativbescheinigung kostenfrei
- Bearbeitung
- in der Regel 5 bis 14 Werktage
Rechtslage in Hessen
- Rechtsgrundlage
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§ 85 HBO
Hessische Bauordnung (HBO) vom 28.05.2018 – Baulasten, Baulastenverzeichnis
- Einsicht
- für den Inhalt berechtigtes Interesse, für die Betroffenheit nicht
- Antragsform
- Online-Dienste vorhanden, etwa die Baulastauskunft Online der Bauaufsicht Frankfurt; daneben schriftlich und persönlich.
Hessen hat die freiheitlichste Einsichtsregelung aller 16 Länder: § 85 Abs. 5 Satz 2 HBO sieht ausdrücklich eine öffentlich zugängliche elektronische Auskunft darüber vor, welche Flächen von Baulasten betroffen sind. Der Nachweis eines berechtigten Interesses wird erst für den Inhalt der Baulast verlangt. Beim Abstandsflächenrecht gilt die Sonderregel, dass das errechnete Maß auf volle 0,10 m abzurunden ist.
Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beantragen
Wir holen den Auszug bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ein, weisen das berechtigte Interesse nach und stellen ihn als PDF zu. Sie brauchen dafür weder einen Termin noch ein Formular der Behörde.
- Grundstück angeben Adresse oder Flurstück genügt.
- Wir beantragen Antrag und Nachweis gehen an die Behörde.
- Auszug per E-Mail Als PDF, nach Eingang bei der Behörde.
Kostenpflichtiger Service eines privaten Anbieters. Sie können den Auszug auch selbst bei der Behörde beantragen; die Anschrift steht oben.
Gemeinden im Wetteraukreis
25 Gemeinden. Jede hat eine eigene Seite mit der zuständigen Stelle, der Gebühr und dem Antragsweg.