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Baulasten-Portal

Baulastenverzeichnis Darmstadt-Dieburg

Zuständig für Baulastauskünfte in Darmstadt-Dieburg ist die untere Bauaufsichtsbehörde. Rechtsgrundlage ist § 85 HBO. Zur genauen Anschrift liegen uns keine geprüften Angaben vor.

Auskunft beantragen Gemeinden im Kreis

Hessen hat die freiheitlichste Einsichtsregelung aller 16 Länder: § 85 Abs. 5 Satz 2 HBO sieht ausdrücklich eine öffentlich zugängliche elektronische Auskunft darüber vor, welche Flächen von Baulasten betroffen sind. Der Nachweis eines berechtigten Interesses wird erst für den Inhalt der Baulast verlangt. Beim Abstandsflächenrecht gilt die Sonderregel, dass das errechnete Maß auf volle 0,10 m abzurunden ist.

Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beantragen

Wir holen den Auszug bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ein, weisen das berechtigte Interesse nach und stellen ihn als PDF zu. Sie brauchen dafür weder einen Termin noch ein Formular der Behörde.

  1. Grundstück angeben Adresse oder Flurstück genügt.
  2. Wir beantragen Antrag und Nachweis gehen an die Behörde.
  3. Auszug per E-Mail Als PDF, nach Eingang bei der Behörde.

Auskunft beantragen

Kostenpflichtiger Service eines privaten Anbieters. Sie können den Auszug auch selbst bei der Behörde beantragen; die Anschrift steht oben.

Gemeinden in Darmstadt-Dieburg

23 Gemeinden. Jede hat eine eigene Seite mit der zuständigen Stelle, der Gebühr und dem Antragsweg.

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