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Baulasten-Portal

Baulastenverzeichnis Kreisfreie Stadt Bremen

Für die Gemeinden in Kreisfreie Stadt Bremen führt Freie Hansestadt Bremen das Baulastenverzeichnis. Rechtsgrundlage ist § 82 BremLBO. Einsicht und Auskunft erhält, wer ein berechtigtes Interesse darlegt und das Grundstück genau bezeichnet.

Auskunft beantragen Gemeinden im Kreis

Abteilung
Bauamt Bremen
Anschrift
Contrescarpe 72
28195 Bremen
Telefon
+49 4213615553
Behördengebühr
Nach bremischem Gebührenrecht; Praxisspanne etwa 20 bis 50 €. Eine belegte Landeszahl liegt nicht vor.

Eine amtlich veröffentlichte Landeszahl liegt für dieses Bundesland nicht vor; maßgeblich ist die Gebührensatzung der Behörde.

Bearbeitung
in der Regel 5 bis 14 Werktage

Rechtslage in Bremen

Rechtsgrundlage
§ 82 BremLBO

Bremische Landesbauordnung (BremLBO) vom 29.05.2024, in Kraft seit 01.07.2024

Einsicht
bei berechtigtem Interesse

Für Ihre Rolle prüfen

Antragsform
schriftlicher Antrag. Für die Baulasterklärung selbst schließt § 82 Abs. 2 BremLBO die elektronische Form aus; die Unterschrift muss beglaubigt oder vor der Behörde geleistet werden.

Bremen beschränkt als einziges Land die nachbarschützende Wirkung der Abstandsfläche: Nach § 6 Abs. 6 Satz 4 BremLBO kommt sie nur drei Vierteln der erforderlichen Tiefe zu, mindestens aber 2,50 m. Ein Nachbar kann sich also erst wehren, wenn dieser Anteil unterschritten wird.

Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beantragen

Wir holen den Auszug bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ein, weisen das berechtigte Interesse nach und stellen ihn als PDF zu. Sie brauchen dafür weder einen Termin noch ein Formular der Behörde.

  1. Grundstück angeben Adresse oder Flurstück genügt.
  2. Wir beantragen Antrag und Nachweis gehen an die Behörde.
  3. Auszug per E-Mail Als PDF, nach Eingang bei der Behörde.

Auskunft beantragen

Kostenpflichtiger Service eines privaten Anbieters. Sie können den Auszug auch selbst bei der Behörde beantragen; die Anschrift steht oben.

Gemeinden in Kreisfreie Stadt Bremen

1 Gemeinden. Jede hat eine eigene Seite mit der zuständigen Stelle, der Gebühr und dem Antragsweg.

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