Baulastenverzeichnis Kreisfreie Stadt Bremen
Für die Gemeinden in Kreisfreie Stadt Bremen führt Freie Hansestadt Bremen das Baulastenverzeichnis. Rechtsgrundlage ist § 82 BremLBO. Einsicht und Auskunft erhält, wer ein berechtigtes Interesse darlegt und das Grundstück genau bezeichnet.
Auskunft beantragen Gemeinden im Kreis
- Abteilung
- Bauamt Bremen
- Anschrift
-
Contrescarpe 72
28195 Bremen - Telefon
- +49 4213615553
- Behördengebühr
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Nach bremischem Gebührenrecht; Praxisspanne etwa 20 bis 50 €. Eine belegte Landeszahl liegt nicht vor.
Eine amtlich veröffentlichte Landeszahl liegt für dieses Bundesland nicht vor; maßgeblich ist die Gebührensatzung der Behörde.
- Bearbeitung
- in der Regel 5 bis 14 Werktage
Rechtslage in Bremen
- Rechtsgrundlage
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§ 82 BremLBO
Bremische Landesbauordnung (BremLBO) vom 29.05.2024, in Kraft seit 01.07.2024
- Einsicht
- bei berechtigtem Interesse
- Antragsform
- schriftlicher Antrag. Für die Baulasterklärung selbst schließt § 82 Abs. 2 BremLBO die elektronische Form aus; die Unterschrift muss beglaubigt oder vor der Behörde geleistet werden.
Bremen beschränkt als einziges Land die nachbarschützende Wirkung der Abstandsfläche: Nach § 6 Abs. 6 Satz 4 BremLBO kommt sie nur drei Vierteln der erforderlichen Tiefe zu, mindestens aber 2,50 m. Ein Nachbar kann sich also erst wehren, wenn dieser Anteil unterschritten wird.
Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beantragen
Wir holen den Auszug bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ein, weisen das berechtigte Interesse nach und stellen ihn als PDF zu. Sie brauchen dafür weder einen Termin noch ein Formular der Behörde.
- Grundstück angeben Adresse oder Flurstück genügt.
- Wir beantragen Antrag und Nachweis gehen an die Behörde.
- Auszug per E-Mail Als PDF, nach Eingang bei der Behörde.
Kostenpflichtiger Service eines privaten Anbieters. Sie können den Auszug auch selbst bei der Behörde beantragen; die Anschrift steht oben.
Gemeinden in Kreisfreie Stadt Bremen
1 Gemeinden. Jede hat eine eigene Seite mit der zuständigen Stelle, der Gebühr und dem Antragsweg.