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Baulasten-Portal

Baulastauskunft beantragen

Wir holen den Auszug aus dem Baulastenverzeichnis bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ein, legen das berechtigte Interesse dar und stellen das Ergebnis als PDF zu. Liegt keine Baulast vor, erhalten Sie die Negativbescheinigung der Behörde.

Was Sie bekommen

Dokument
Auszug aus dem Baulastenverzeichnis oder Negativbescheinigung der Behörde, als PDF.
Dauer
Zustellung als PDF per E-Mail, nach Eingang bei der Bauaufsichtsbehörde in der Regel innerhalb von 5 bis 14 Werktagen.
Nachweis
Das berechtigte Interesse legen wir für Sie dar.

Prüfen, welcher Nachweis für Ihre Rolle nötig ist

Welche Angaben nötig sind

Grundstück
Die Adresse genügt in den meisten Fällen.

Bei unbebauten Grundstücken helfen Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer; beides steht im Grundbuchauszug und in der Flurkarte.

Zuständigkeit
Die richtige Behörde ermitteln wir selbst.

Nachsehen, welche Stelle für Ihre Gemeinde zuständig ist

Kostenpflichtiger Service eines privaten Anbieters, keine Behörde. Sie können den Auszug auch selbst bei der zuständigen Stelle beantragen; die Anschrift steht auf der Ortsseite Ihrer Gemeinde.

Häufige Fragen zur Bestellung

Was brauchen Sie von mir?

Die Adresse des Grundstücks genügt in den meisten Fällen. Ist die Adresse nicht eindeutig – bei unbebauten Grundstücken etwa – helfen Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer weiter; beides steht im Grundbuchauszug oder in der Flurkarte.

Muss ich Eigentümer sein?

Nein. Das Baulastenverzeichnis ist nicht öffentlich, aber Einsicht bekommt, wer ein berechtigtes Interesse darlegt – dazu zählen auch Kaufinteressenten, Erben, finanzierende Banken und Beauftragte mit Vollmacht. Für Ihre Rolle prüfen

Was kostet die Behördengebühr?

Sie ist je nach Land und Gemeinde verschieden. Berlin verlangt landeseinheitlich 17 € für die Negativbescheinigung und 29 € für eine Abschrift, Köln 30 € je Grundstück, Frankfurt am Main 20 € je Flurstück. Für neun Bundesländer gibt es keine veröffentlichte Landeszahl; dort gilt die Gebührensatzung der Behörde. Was unser Service kostet, sehen Sie im Formular.

Gilt das auch für Bayern?

Nein. Bayern führt kein Baulastenverzeichnis, eine Baulastauskunft gibt es dort nicht. Für bayerische Grundstücke ist der Grundbuchauszug die richtige Quelle. Warum das so ist