Stadt Dessau-Roßlau
Stadt Dessau-Roßlau führt das Baulastenverzeichnis für den eigenen Zuständigkeitsbereich im Dessau-Roßlau. Rechtsgrundlage ist § 82 BauO LSA; Einsicht und Auskunft erhält, wer ein berechtigtes Interesse darlegt.
Auskunft beantragen Anschrift und Kontakt
Stadt Dessau-Roßlau
- Abteilung
- Bauordnungsamt
- Anschrift
-
Gustav-Bergt-Straße 3
06862 Dessau-Roßlau - Telefon
- +49 3402042063
- Website
- verwaltung.dessau-rosslau.de/stadtentwicklung-und-umwelt/bauantragsverfahren/bauordnungsrecht.html
- Behördengebühr
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Kommunal beziehungsweise landesrechtlich; Praxisspanne etwa 20 bis 50 €.
Eine amtlich veröffentlichte Landeszahl liegt für dieses Bundesland nicht vor; maßgeblich ist die Gebührensatzung der Behörde.
- Bearbeitung
- in der Regel 5 bis 14 Werktage
Zu den Öffnungszeiten liegen uns keine geprüften Angaben vor. Eine Einsicht vor Ort setzt ohnehin fast überall einen Termin voraus – der Anruf klärt beides.
Auskunft für Stadt Dessau-Roßlau beantragen
Wir holen den Auszug bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ein, weisen das berechtigte Interesse nach und stellen ihn als PDF zu. Sie brauchen dafür weder einen Termin noch ein Formular der Behörde.
- Grundstück angeben Adresse oder Flurstück genügt.
- Wir beantragen Antrag und Nachweis gehen an die Behörde.
- Auszug per E-Mail Als PDF, nach Eingang bei der Behörde.
Kostenpflichtiger Service eines privaten Anbieters. Sie können den Auszug auch selbst bei der Behörde beantragen; die Anschrift steht oben.
Was Sie hier beantragen können
Einen Auszug aus dem Baulastenverzeichnis für ein bestimmtes Grundstück, oder eine Negativbescheinigung, wenn nichts eingetragen ist. Beides ergeht je Grundstück beziehungsweise Flurstück, nicht je Person.
Für die Bearbeitung braucht die Behörde die genaue Bezeichnung des Grundstücks – Adresse, oder Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer – und die Darlegung Ihres berechtigten Interesses.
Einsichtsrecht in Sachsen-Anhalt
Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann einsehen oder sich Abschriften erteilen lassen. Notarinnen und Notare, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im nachgewiesenen Auftrag eines Notariats sowie öffentlich bestellte Vermessungsingenieure dürfen ohne Darlegung einsehen.
Sachsen-Anhalt gehört mit Mecklenburg-Vorpommern zu den beiden Ländern, die den Notarauftrag ausdrücklich auf Rechtsanwälte erstrecken – für eine Kaufabwicklung ist die Auskunft dort ohne gesonderten Interessennachweis zu bekommen. Beim Abstandsflächenrecht folgt das Land exakt der Musterbauordnung.