Landkreis Mittelsachsen
Landkreis Mittelsachsen führt das Baulastenverzeichnis für den eigenen Zuständigkeitsbereich im Landkreis Mittelsachsen. Rechtsgrundlage ist § 83 SächsBO; Einsicht und Auskunft erhält, wer ein berechtigtes Interesse darlegt.
Auskunft beantragen Anschrift und Kontakt
Landkreis Mittelsachsen
- Abteilung
- Referat Bauantragsbearbeitung
- Anschrift
-
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg - Telefon
- +49 37317991905
- Website
- landkreis-mittelsachsen.de/das-amt/buergerservice/auskunft-aus-dem-baulastenverzeichnis.html
- Behördengebühr
- Nach dem Sächsischen Verwaltungskostengesetz und dem Sächsischen Kostenverzeichnis – dadurch landesrechtlich gedeckelt statt rein kommunal festgesetzt.
- Leipzig
- 22 bis 70 € je Grundstück; kostenfreie Online-Voranfrage, ob überhaupt eine Baulast eingetragen ist
- Dresden
- bis höchstens 65 € je Grundstück
- Bearbeitung
- in der Regel 5 bis 14 Werktage
Zu den Öffnungszeiten liegen uns keine geprüften Angaben vor. Eine Einsicht vor Ort setzt ohnehin fast überall einen Termin voraus – der Anruf klärt beides.
Auskunft für Landkreis Mittelsachsen beantragen
Wir holen den Auszug bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ein, weisen das berechtigte Interesse nach und stellen ihn als PDF zu. Sie brauchen dafür weder einen Termin noch ein Formular der Behörde.
- Grundstück angeben Adresse oder Flurstück genügt.
- Wir beantragen Antrag und Nachweis gehen an die Behörde.
- Auszug per E-Mail Als PDF, nach Eingang bei der Behörde.
Kostenpflichtiger Service eines privaten Anbieters. Sie können den Auszug auch selbst bei der Behörde beantragen; die Anschrift steht oben.
Was Sie hier beantragen können
Einen Auszug aus dem Baulastenverzeichnis für ein bestimmtes Grundstück, oder eine Negativbescheinigung, wenn nichts eingetragen ist. Beides ergeht je Grundstück beziehungsweise Flurstück, nicht je Person.
Für die Bearbeitung braucht die Behörde die genaue Bezeichnung des Grundstücks – Adresse, oder Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer – und die Darlegung Ihres berechtigten Interesses.
Einsichtsrecht in Sachsen
Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann Einsicht nehmen oder sich einen Auszug erstellen lassen. Eine gesetzliche Privilegierung gibt es nicht.
Sachsen ist beim Zugang am weitesten digitalisiert: ein landesweit einheitlicher Online-Formularservice mit elektronischer Bezahlung, in Leipzig zusätzlich eine kostenfreie Online-Voranfrage zur Existenz einer Baulast. Die Gebühren sind über das Sächsische Kostenverzeichnis landesrechtlich gedeckelt.