Baulastauskunft für Esslingen am Neckar beantragen
Wir holen den Auszug aus dem Baulastenverzeichnis bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ein, legen das berechtigte Interesse dar und stellen das Ergebnis als PDF zu. Liegt keine Baulast vor, erhalten Sie die Negativbescheinigung der Behörde.
Was Sie bekommen
- Dokument
- Auszug aus dem Baulastenverzeichnis oder Negativbescheinigung der Behörde, als PDF.
- Dauer
- Zustellung als PDF per E-Mail, nach Eingang bei der Bauaufsichtsbehörde in der Regel innerhalb von 5 bis 14 Werktagen.
- Nachweis
- Das berechtigte Interesse legen wir für Sie dar.
Zuständig für Esslingen am Neckar
- Behörde
- Stadt Esslingen am Neckar
- Rechtsgrundlage
- § 71 und § 72 LBO Baden-Württemberg
- Behördengebühr
- Kommunal geregelt und stark schwankend: mündliche Auskunft vielerorts kostenfrei, schriftliche Auskunft ab etwa 10 €, Spanne rund 10 bis 50 €. Einen landeseinheitlichen Tarif gibt es nicht.
Kostenpflichtiger Service eines privaten Anbieters, keine Behörde. Sie können den Auszug auch selbst bei der zuständigen Stelle beantragen; die Anschrift steht auf der Seite zu Esslingen am Neckar.