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Baulasten-Portal

Baulastauskunft für Bobenheim-Roxheim beantragen

Wir holen den Auszug aus dem Baulastenverzeichnis bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ein, legen das berechtigte Interesse dar und stellen das Ergebnis als PDF zu. Liegt keine Baulast vor, erhalten Sie die Negativbescheinigung der Behörde.

Was Sie bekommen

Dokument
Auszug aus dem Baulastenverzeichnis oder Negativbescheinigung der Behörde, als PDF.
Dauer
Zustellung als PDF per E-Mail, nach Eingang bei der Bauaufsichtsbehörde in der Regel innerhalb von 5 bis 14 Werktagen.
Nachweis
Das berechtigte Interesse legen wir für Sie dar.

Prüfen, welcher Nachweis für Ihre Rolle nötig ist

Zuständig für Bobenheim-Roxheim

Behörde
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
Rechtsgrundlage
§ 86 LBauO Rheinland-Pfalz
Behördengebühr
Nach dem Besonderen Gebührenverzeichnis Bauwesen; schriftliche Auskünfte sind gebührenpflichtig, konkrete Beträge weist das Landesportal nicht aus. Praxisspanne etwa 20 bis 50 €.

Kostenpflichtiger Service eines privaten Anbieters, keine Behörde. Sie können den Auszug auch selbst bei der zuständigen Stelle beantragen; die Anschrift steht auf der Seite zu Bobenheim-Roxheim.